Dieses Grundstück, in zentraler und guter Lage von Mörfelden, ist ca. 15,5 Meter breit und im Mittel ca. 37,5 Meter lang. Es gibt dort keinen Bebauungsplan und deshalb ist die zulässige Bebaubarkeit im Rahmen des § 34 zu begründen und zu planen. Eine 2-geschossige Bauweise ist in der Nachbarschaft vorhanden. Zur Zeit sind darauf nur kleinere Schuppen und eine Doppelgarage errichtet. Diese Aufbauten müssen einem Neubau weichen.
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